Freitag, 29.03.2013 | 20:00

Karfreitag - Tanzverbot

Aus den Informationen des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport: Öffentliche Tanzveranstaltungen sind an den gesetzlichen Feiertagen von 4 bis 12 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag von 0 Uhr an sowie am Volkstrauertag und Totensonntag von 4 Uhr an verboten.

Deswegen legt bei uns kein DJ Platten auf.
Der Ulenspiegel ist geöffnet, allerdings ohne Musik. Eintritt frei.